Gebührensatzung für die Fahrbibliothek
des Landkreises Teltow-Fläming
(Fahrbibliotheksgebührensatzung)
Aufgrund des § 5 der Landkreisordnung für das
Land Brandenburg (LKrO) vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 433), zuletzt geändert
durch Art. 2 des Gesetzes zur Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und
allgemeiner Kommunalaufsicht sowie zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes
und anderer Gesetze vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210) und der §§ 1, 2, 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung
vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur
Änderung des Kommunal-abgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 26. April 2005
(GVBl. I S. 170) , hat der Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming in seiner Sitzung
am 11.12.2006 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Benutzungsgebühren, Gebührenschuldner
(1) Die Benutzung der Fahrbibliothek ist
gebührenpflichtig.
(2) Gebührenschuldner sind die Benutzer/innen
der Fahrbibliothek. Minderjährige Benutzer/innen und ihre gesetzlichen Vertreter
haften als Gesamtschuldner.
§ 2
Fahrbibliotheksausweis
Für die Ausstellung eines Fahrbibliotheksausweises
werden folgende Gebühren erhoben:
1. Fahrbibliotheksausweis für 12 Monate
- für Benutzer/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
7,00 Euro
- für Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Studierende an Hoch- oder
Fachhochschulen, Wehr- und Zivildienstleistende
5,00 Euro
- für Schüler/innen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, Empfänger von Leistungen
zum Lebensunterhalt gemäß Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch
zwölftes Buch /SGB XII)
2,50 Euro
- für juristische Personen/unselbständige Einrichtungen
15,00
Euro
2. Fahrbibliotheksausweis für 6 Monate jeweils
50% der Gebühren gemäß Ziffer1 a) - d)
3. Neuausstellung eines Fahrbibliotheksausweises
Für die Neuausstellung eines Ausweises bei Verlust
zusätzlich:
- Benutzer/innen gemäß Ziffer 1 a) und b)
jeweils 2,00 Euro
-
- Benutzer/innen gemäß Ziffer 1 c)
1,00 Euro
-
- Benutzer/innen gemäß Ziffer 1 d)
4,00 Euro
§ 3
Vorbestellungen
(1) Die Gebühr für eine Vorbestellung beträgt
pro Medium 0,50 Euro.
(2) Die anfallenden Kosten für die Bestellung
von nicht im Bestand der Fahrbibliothek vorhandenen Bücher über den "Leihverkehr
der Deutschen Bibliotheken" sind von den Benutzer/innen als bare Auslagen zu
tragen.
§ 4
Säumnisgebühren
Werden Medien nicht bis zum Ablauf der festgesetzten
Leihfrist zurückgegeben, werden folgende Gebühren erhoben:
Bei Überschreiten der Leihfrist von
- 14 Tagen nach dem ersten Abgabetermin
-
- für Benutzer/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
4,00 € (plus Porto)
-
- für Benutzer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
3,00 € (plus Porto)
- 14 Tagen nach dem zweiten Abgabetermin
-
- für Benutzer/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
8,00 € (plus Porto)
-
- für Benutzer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
6,00 € (plus Porto)
- 14 Tagen nach dem dritten Abgabetermin
-
- für Benutzer/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
16,00 € (plus Porto)
-
- für Benutzer/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
12,00 € (plus Porto)
§ 5
Gebühr für die Ausleihe von DVDs (Digital
Versatile Discs)
Für DVDs ab "FSK (Freiwillige Kontrolle der
Filmwirtschaft) 6 Jahre" sind pro Entleihung 0,20 € zu entrichten ; ab "FSK 12"
Jahre 0,40 €. Für Sach-DVDs wird keine Gebühr erhoben.
§ 6
Einarbeitung eines Ersatzexemplars
Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars eines
Mediums nach Beschädigung oder Verlust im Sinne des § 7 Absatz 3 der
Fahrbibliotheksbenutzungssatzung wird bei Wiederbeschaffung durch die Benutzer/in
eine Gebühr in Höhe von 3,00 Euro und ohne Wiederbeschaffung durch die Benutzer/in
eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 7
Rechercheauftrag und Literaturzusammenstellung
Für einen Rechercheauftrag oder eine
Literaturzusammenstellung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
§ 8
Fotokopien, Computerausdrucke
Für die Anfertigung von Fotokopien und
Computerausdrucke werden folgende Gebühren erhoben:
- Anfertigung von Fotokopien
- im Format DIN A 4 für jede angefangene Seite
0,10
Euro
-
- beidseitig
0,15 Euro
-
- im DIN A 3 Format oder größer für jede angefangene Seite
0,15
Euro
-
- Anfertigung von Computerausdrucken
- schwarz-weiß je Seite
0,20 Euro
-
- farbig je Seite
0,50 Euro
§ 9
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Verwirklichung
der in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7 und § 8 geregelten Tatbestände.
(2) Die nach § 2 festgesetzten Gebühren werden
mit der Aushändigung des Fahrbibliotheksausweises zur Zahlung fällig. Die Gebühren
und Auslagen nach §§, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 werden durch Kostenbescheid festgesetzt
und sind mit Bekanntgabe des Kostenbescheides an den/die Benutzer/in zur Zahlung
fällig.
(3) Die Gebührenfestsetzung nach Absatz 2 Satz
1 kann formlos erfolgen.
§ 10
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2007 in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die
Kreis- und Stadtbibliothek des Landkreises Teltow-Fläming vom 26.11.2001 (Amtsblatt
für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 30 vom 28.11.2001), zuletzt geändert durch
die Erste Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Kreis- und Stadtbibliothek
des Landkreises Teltow-Fläming vom 24.03.2005 (Amtsblatt für den Landkreis
Teltow-Fläming Nr. 8 vom 30.03.2005) außer Kraft.
Luckenwalde, den 15. Dezember 2006
Peer Giesecke
Landrat
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Stand: 27. Mai 2010
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