Gebührensatzung für die Fahrbibliothek
des Landkreises Teltow-Fläming
(Fahrbibliotheksgebührensatzung)

Aufgrund des § 5 der Landkreisordnung für das Land Brandenburg (LKrO) vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398, 433), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Zusammenführung von überörtlicher Prüfung und allgemeiner Kommunalaufsicht sowie zur Änderung des Landesrechnungshofgesetzes und anderer Gesetze vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunal-abgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 26. April 2005 (GVBl. I S. 170) , hat der Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming in seiner Sitzung am 11.12.2006 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Benutzungsgebühren, Gebührenschuldner

(1) Die Benutzung der Fahrbibliothek ist gebührenpflichtig.

(2) Gebührenschuldner sind die Benutzer/innen der Fahrbibliothek. Minderjährige Benutzer/innen und ihre gesetzlichen Vertreter haften als Gesamtschuldner.

§ 2
Fahrbibliotheksausweis

Für die Ausstellung eines Fahrbibliotheksausweises werden folgende Gebühren erhoben:

1. Fahrbibliotheksausweis für 12 Monate

  1. für Benutzer/innen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
    7,00 Euro
  2. für Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, Studierende an Hoch- oder Fachhochschulen, Wehr- und Zivildienstleistende
    5,00 Euro
  3. für Schüler/innen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr, Empfänger von Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch zwölftes Buch /SGB XII)
    2,50 Euro
  4. für juristische Personen/unselbständige Einrichtungen
    15,00 Euro

2. Fahrbibliotheksausweis für 6 Monate jeweils 50% der Gebühren gemäß Ziffer1 a) - d)

3. Neuausstellung eines Fahrbibliotheksausweises


§ 3
Vorbestellungen

(1) Die Gebühr für eine Vorbestellung beträgt pro Medium 0,50 Euro.

(2) Die anfallenden Kosten für die Bestellung von nicht im Bestand der Fahrbibliothek vorhandenen Bücher über den "Leihverkehr der Deutschen Bibliotheken" sind von den Benutzer/innen als bare Auslagen zu tragen.

§ 4
Säumnisgebühren

Werden Medien nicht bis zum Ablauf der festgesetzten Leihfrist zurückgegeben, werden folgende Gebühren erhoben:

Bei Überschreiten der Leihfrist von


§ 5
Gebühr für die Ausleihe von DVDs (Digital Versatile Discs)

Für DVDs ab "FSK (Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft) 6 Jahre" sind pro Entleihung 0,20 € zu entrichten ; ab "FSK 12" Jahre 0,40 €. Für Sach-DVDs wird keine Gebühr erhoben.

§ 6
Einarbeitung eines Ersatzexemplars

Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars eines Mediums nach Beschädigung oder Verlust im Sinne des § 7 Absatz 3 der Fahrbibliotheksbenutzungssatzung wird bei Wiederbeschaffung durch die Benutzer/in eine Gebühr in Höhe von 3,00 Euro und ohne Wiederbeschaffung durch die Benutzer/in eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

§ 7
Rechercheauftrag und Literaturzusammenstellung

Für einen Rechercheauftrag oder eine Literaturzusammenstellung wird eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.

§ 8
Fotokopien, Computerausdrucke

Für die Anfertigung von Fotokopien und Computerausdrucke werden folgende Gebühren erhoben:


§ 9
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren

(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Verwirklichung der in den §§ 2, 3, 4, 5, 6, 7 und § 8 geregelten Tatbestände.

(2) Die nach § 2 festgesetzten Gebühren werden mit der Aushändigung des Fahrbibliotheksausweises zur Zahlung fällig. Die Gebühren und Auslagen nach §§, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 werden durch Kostenbescheid festgesetzt und sind mit Bekanntgabe des Kostenbescheides an den/die Benutzer/in zur Zahlung fällig.

(3) Die Gebührenfestsetzung nach Absatz 2 Satz 1 kann formlos erfolgen.

§ 10
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Kreis- und Stadtbibliothek des Landkreises Teltow-Fläming vom 26.11.2001 (Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 30 vom 28.11.2001), zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Kreis- und Stadtbibliothek des Landkreises Teltow-Fläming vom 24.03.2005 (Amtsblatt für den Landkreis Teltow-Fläming Nr. 8 vom 30.03.2005) außer Kraft.


Luckenwalde, den 15. Dezember 2006


Peer Giesecke
Landrat


zurück zur Satzung

zurück zum Inhalt

Haben Sie Fragen oder Kommentare zu dieser Website senden Sie eine E-Mail an: Webmaster
Copyright © 1999 Kreis- und Fahrbibliothek Teltow-Fläming - Impressum - Stand: 27. Mai 2010